Dürfen Sie in dieser Situation an der Kreuzung wenden, sobald das Signal auf Grün gewechselt hat?
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JA
Erklärung
Im Video stehen Sie an einer Kreuzung in der Stadt neben Straßenbahngleisen auf dem linken Fahrstreifen; die Richtungsampel S-3 an Ihrem Fahrstreifen zeigt einen roten Pfeil, dann Rot mit Gelb und danach einen kombinierten grünen Pfeil nach links und zum Wenden. Nachdem das Signal auf Grün gewechselt hat, dürfen Sie auf der Kreuzung wenden. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Signale der Richtungsampel S-3 für Fahrzeugführer gelten, die in die von den Pfeilen angezeigten Richtungen fahren. Das grüne Signal der Ampel S-3 bedeutet, dass es bei der Fahrt in die angezeigte Richtung keinen Konflikt mit anderen Verkehrsteilnehmern gibt. Ein Pfeil mit gebogener Spitze ist das Symbol für das Wenden; wenn er grün leuchtet, ist das Wenden erlaubt und ohne Konflikt. Sie wenden mit dem linken Blinker, sanft, und schauen dabei noch auf die Gleise, ob eine Straßenbahn kommt, die das Signal missachtet haben könnte.
Rechtsgrundlage: § 97 Abs. 1 und 3 sowie § 95 Abs. 1 Nr. 3 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale