Darf man von der bis jetzt besetzten Fahrspur in der gezeigten Kreuzung wenden?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer breiten Straße in der Stadt auf einem Fahrstreifen mit dem Pfeil P-8b zum Linksabbiegen. Links daneben gibt es noch einen Fahrstreifen, auch mit einem Pfeil nach links, und rechts liegen Fahrstreifen für das Geradeausfahren. Ihr Fahrstreifen ist nicht der äußerste linke Fahrstreifen, deshalb dürfen Sie von ihm nicht wenden. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Erlaubnis zum Wenden, die sich aus dem Pfeil nach links ergibt, nur für den äußersten linken Fahrstreifen gilt. Wenn man von beiden Linksabbiegestreifen wenden dürfte, würde die Fahrlinie eines Fahrzeugs vom zweiten Fahrstreifen die Fahrlinie der Fahrzeuge kreuzen, die vom äußersten Fahrstreifen abbiegen. Von Ihrem Fahrstreifen biegen Sie links ab; wenn Sie wenden wollen, ordnen Sie sich vorher auf dem Fahrstreifen am linken Rand ein.
Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale