Ist auf diesem Randstreifen das Anhalten eines Fahrzeuges erlaubt, welches nicht aus den Bedingungen oder Vorschriften des Straßenverkehrs resultiert?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen, die als Strecke S7 verläuft, worauf die grüne Tafel hinweist, die typisch für Schnellstraßen ist; rechts verläuft ein befestigter Seitenstreifen, der durch die durchgezogene Randlinie P-7b abgetrennt ist. Ein Halten, das sich nicht aus den Verkehrsbedingungen oder Verkehrsvorschriften ergibt, ist auf einem solchen Seitenstreifen verboten. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs auf dem Seitenstreifen neben einer durchgezogenen Randlinie, und die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt, dass die Linie P-7b das Verbot bedeutet, mit einem Kraftfahrzeug (pojazd samochodowy) auf den Seitenstreifen zu fahren. Auf der Autobahn und der Schnellstraße sind Halten und Parken außerhalb der dafür bestimmten Stellen zusätzlich verboten; eine Ausnahme ist ein Liegenbleiben aus technischen Gründen, wenn der Fahrer das Fahrzeug von der Fahrbahn entfernen und andere warnen muss. Ein freiwilliges Halten, auch nur für eine Minute, ist verboten - selbst wenn Sie nur einen Anruf annehmen wollen, müssen Sie bis zu einem Rastplatz (MOP) fahren.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 86 Abs. 8 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale