Gilt in dieser Situation das mit dem Zeichen ausgesprochene Verbot ab der Stelle, wo das Zeichen aufgestellt ist?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto steht vor den Mautstellen das Zeichen B-32 mit der Aufschrift "Pobór Opłat" (Mauterhebung) und darunter ein Zusatzzeichen "100 m". Das Zusatzzeichen T-21 bedeutet, dass die Pflicht zum Anhalten erst 100 m weiter beginnt, an den Mautstellen, und nicht dort, wo das Zeichen steht. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt als allgemeine Regel fest, dass das Verbot eines Verbotszeichens ab der Stelle gilt, an der das Zeichen steht, sieht aber eine Ausnahme vor: Das Zusatzzeichen T-21 unter dem Zeichen gibt die Entfernung vom Zeichen bis zu der Stelle an, ab der oder an der das Verbot gilt. Das Zeichen B-32 mit der Aufschrift "Pobór opłat" verpflichtet Sie, an der festgelegten Stelle anzuhalten, also an der Mautstelle. Am Zeichen selbst fahren Sie nur langsamer und wählen den Fahrstreifen.
Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 2 und Abs. 5 Nr. 2 sowie § 26 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale