Sollen Sie in dieser Situation den Fahrtrichtungswechsel signalisieren?
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Richtige Antwort
JA
Erklärung
Im Video fahren wir mit der Straßenbahn über eine Kreuzung, an der sich die Gleise verzweigen, und biegen rechts in eine Straße mit einem Fußgängerüberweg und einer Radfahrerfurt ab; links, auf dem Gleis der Gegenrichtung, fährt eine andere Straßenbahn an uns vorbei. In dieser Situation müssen Sie die Absicht anzeigen, die Fahrtrichtung zu ändern - die Antwort JA.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, die Absicht einer Richtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzuzeigen und das Anzeigen sofort nach dem Manöver zu beenden. Das gilt auch für den Straßenbahnfahrer. Eine Straßenbahn, die rechts abbiegt, kreuzt den Weg von Fußgängern und Radfahrern an der Einmündung der Straße, und die anderen Verkehrsteilnehmer sehen nicht, wie die Weiche gestellt ist - der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) informiert sie über Ihre Absicht. Beim Abbiegen sind Sie besonders vorsichtig und lassen Fußgänger vorbei, die die Fahrbahn überqueren, in die Sie einfahren, sowie Radfahrer auf der Radfahrerfurt.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 1 und 5, Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)