Łatweprawko
Frage Nr. 13453 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1

Sollen in der Situation die Fahrer den Spurwechsel für die auf der endenden Fahrspur befindlichen Fahrzeuge ermöglichen?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Stadt auf einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen in Ihre Richtung; die Zeichen D-14 mit dem Zusatzzeichen "200 m" kündigen das Ende des rechten Fahrstreifens an, der Verkehr ist flüssig, und die Autos vom rechten Fahrstreifen wechseln auf den linken. Die Fahrer auf dem linken Fahrstreifen sind nicht verpflichtet, ihnen den Fahrstreifenwechsel zu ermöglichen. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass ein Fahrzeugführer, der den Fahrstreifen wechselt, verpflichtet ist, dem Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren, das auf dem Fahrstreifen fährt, auf den er wechseln will. Das Reißverschlussverfahren gilt nur bei deutlich verringerter Geschwindigkeit - im Stau -, wenn ein Fahrstreifen endet oder auf ihm ein Hindernis ist: Dann muss der Fahrer auf dem benachbarten Fahrstreifen direkt vor der Stelle, an der der Fahrstreifen endet, ein Fahrzeug von dem endenden Fahrstreifen einfahren lassen. Im Video ist der Verkehr flüssig, niemand steht oder rollt im Stau, deshalb gilt die gewöhnliche Regel: Der Fahrer auf dem endenden rechten Fahrstreifen muss rechtzeitig den Blinker einschalten, eine Lücke finden und den Fahrzeugen auf dem linken Fahrstreifen die Vorfahrt gewähren, und diese Fahrer müssen ihn nicht einfahren lassen. Die Höflichkeit im Verkehr rät jedoch, vom Gas zu gehen und Platz zu machen.

Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 4 und 4a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 49 Abs. 5 und § 50 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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