Wird das mit diesem Zeichen eingeführte Verbot an der nächsten Schienenkreuzung bzw. -abgabelung aufgehoben?
Richtige Antwort zeigen
Richtige Antwort
JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf einem abgetrennten Gleisbereich neben der Fahrbahn, und an einem Oberleitungsmast am Gleis hängt das Zeichen BT-1 "Geschwindigkeitsbegrenzung" mit der Zahl 30. Das Verbot dieses Zeichens wird an der nächsten Kreuzung oder Abzweigung der Gleise aufgehoben - die Antwort JA.
Das Verbot des Zeichens BT-1 gilt ab dem Zeichen bis zur nächsten Kreuzung (Abzweigung) der Gleise oder bis zum Zeichen BT-2 "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung". An der nächsten Kreuzung oder Abzweigung der Gleise endet die Begrenzung also, wenn sie nicht wiederholt wird. Das Verbot gilt nur für das Gleis, an dem das Zeichen steht. Nach dem Ende der Begrenzung gelten für Sie weiter die allgemeinen Regeln - Sie passen die Geschwindigkeit an die Bedingungen und die Sicht an.
Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale