Łatweprawko
Frage Nr. 10336 3 Pkt. Grundfrage B

Bedeutet das Verkehrszeichen ein Verkehrsverbot für die Fahrzeuge, deren Höhe (auch mit Ladung) 3 m übersteigt?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie auf eine Durchfahrt unter einem Backsteingebäude mit bogenförmigen Toren zu; rechts steht ein rundes Zeichen mit rotem Rand und der Aufschrift "3,0 m" - B-16. Das sichtbare Zeichen bedeutet ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge, deren Höhe, auch mit Ladung, mehr als 3 Meter beträgt. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-16 "Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge mit einer Höhe über ...... m" ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge bedeutet, deren Höhe, auch mit Ladung, größer ist als der Wert auf dem Zeichen. Das Zeichen wird vor niedrigen Durchfahrten aufgestellt: vor Toren, Brücken, Tunneln, Ästen von Bäumen - dort, wo ein höheres Fahrzeug an der Konstruktion hängen bleiben würde. Wichtig ist der Zusatz "auch mit Ladung". Es zählt nicht die Höhe des Autos aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung), sondern die tatsächliche Höhe des ganzen Fahrzeugs zusammen mit dem, was Sie auf dem Dach transportieren - einer Dachbox, Fahrrädern, Brettern. Ein Pkw ist etwa 1,5 m hoch, deshalb fährt er unter einem Zeichen "3,0 m" auch mit Dachgepäckträger ohne Probleme durch; bei einem Kleinbus mit Schlafkabine oder einem Auto mit einem Kajak auf dem Dach müssen Sie schon nachrechnen. Das ähnliche Zeichen B-15 mit waagerecht angeordneten Dreiecken betrifft die Breite.

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

Themen: Verbotszeichen
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