Łatweprawko
Frage Nr. 3126 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Ist es in dieser Situation sogar dann verboten, rechts abzubiegen, wenn dadurch keine anderen Straßenverkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden?

Ist es in dieser Situation sogar dann verboten, rechts abzubiegen, wenn dadurch keine anderen Straßenverkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto steht hinter dem Fußgängerüberweg ein Polizeibeamter, der den Verkehr regelt. Er steht mit dem Gesicht zu Ihnen und hat die Arme waagerecht zur Seite ausgestreckt. Diese Haltung bedeutet, dass die Einfahrt in die Kreuzung verboten ist - und das gilt für jede Richtung, auch für das Rechtsabbiegen, selbst wenn Sie niemanden behindern würden. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Haltung, bei der die Person, die den Verkehr regelt, mit dem Gesicht oder mit dem Rücken zu den ankommenden Fahrzeugen steht, die Einfahrt in die Kreuzung verbietet, und dass ein waagerecht quer zur Fahrtrichtung ausgestreckter Arm dieses Verbot betont. Anders als der grüne Pfeil (S-2) sieht das Signal des Polizeibeamten kein bedingtes Abbiegen vor. Sie halten vor dem Überweg an und warten, bis sich der Polizeibeamte mit der Seite zu Ihnen dreht.

Rechtsgrundlage: § 108 Abs. 3 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Verbotszeichen
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