Gilt für dich in der abgebildeten Situation das Wendeverbot ab der Stelle, wo das Zeichen aufgestellt ist, bis zur einschließlich der nächstgelgenen Krezung?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht links das Zeichen B-23 "Wenden verboten", und darunter F-10 mit den Fahrtrichtungen auf den Fahrstreifen. Das Wendeverbot gilt von der Stelle, an der das Zeichen steht, bis einschließlich der nächsten Kreuzung - also auch auf der Kreuzung mit Ampeln, die Sie vor sich sehen. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass B-23 den Fahrzeugführern das Wenden bis einschließlich der nächsten Kreuzung verbietet, und die allgemeine Regel sagt, dass ein Verbot durch ein Verbotszeichen ab der Stelle gilt, an der das Zeichen steht. Das Wort "einschließlich" ist hier entscheidend: Sie dürfen weder auf dem Abschnitt zwischen dem Zeichen und der Kreuzung noch auf der Kreuzung selbst wenden. Erst dahinter ist das Wenden wieder erlaubt, wenn das Zeichen nicht wiederholt wird.
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 5 und § 15 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale