Darfst du in der abgebildeten Situation auf der nächstfolgenden Kreuzung links abbiegen?
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Richtige Antwort
JA
Erklärung
Auf dem Foto steht rechts das Zeichen B-23 "Wenden verboten" - ein roter Kreis mit einem durchgestrichenen Wendepfeil. Dieses Zeichen verbietet nur das Wenden; das Linksabbiegen an der nächsten Kreuzung bleibt erlaubt. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale trennt diese Verbote deutlich: B-23 verbietet das Wenden bis einschließlich der nächsten Kreuzung, und B-21 "Linksabbiegen verboten" verbietet das Linksabbiegen und zusätzlich das Wenden. Die Abhängigkeit gilt also nur in eine Richtung - das Verbot des Linksabbiegens umfasst das Wenden, aber das Wendeverbot umfasst nicht das Linksabbiegen. Beim Linksabbiegen nähern Sie sich der Fahrbahnmitte und gewähren dem Gegenverkehr die Vorfahrt.
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale