Dürfen Sie in dieser Kreuzung wenden?
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Richtige Antwort
JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Landstraße an eine Kreuzung heran; rechts steht ein Wegweiser zu einem Ort, und links zweigt eine Querstraße ab. Hier gibt es keine Zeichen B-23 oder B-21; die doppelte durchgezogene Linie P-4 endet vor der Kreuzung, und auf der Kreuzung selbst trennt bereits eine unterbrochene Linie, die man überfahren darf, die Richtungen. An dieser Kreuzung dürfen Sie wenden. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Wenden nur im Tunnel, auf einer Brücke, auf einer Überführung, in einer Einbahnstraße, auf der Autobahn, auf einer Schnellstraße außerhalb von Kreuzungen und dort, wo es die Sicherheit gefährden oder den Verkehr behindern würde. Eine normale Kreuzung auf einer Straße mit Verkehr in beide Richtungen gehört nicht zu diesen Orten. Bevor Sie wenden, vergewissern Sie sich, dass von keiner Seite jemand kommt, und zeigen das Manöver mit dem linken Blinker an.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 5 und 6 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 86 Abs. 1 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale