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Frage Nr. 13750 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2
Bild zur Frage: Darf man mit dem Motorrad hinter diesem Schild einen Pkw überholen?

Darf man mit dem Motorrad hinter diesem Schild einen Pkw überholen?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Auf dem Bild ist ein rundes Zeichen mit rotem Rand und zwei Autos - einem roten links und einem schwarzen rechts - das Zeichen B-25 "Überholverbot". Wenn Sie ein Motorrad fahren, dürfen Sie hinter diesem Zeichen keinen Pkw überholen. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-25 "Überholverbot" den Führern von Kraftfahrzeugen im weiteren Sinne (pojazdy silnikowe) verbietet, mehrspurige Kraftfahrzeuge zu überholen. Das Verbot hat zwei Seiten: Es richtet sich an jeden Führer eines Kraftfahrzeugs (und ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug), und verboten ist das Überholen eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs, also - umgangssprachlich - eines Fahrzeugs, das mehr als eine Radspur hinterlässt, zum Beispiel eines Pkw, eines Lkw oder eines Busses. Ein Motorradfahrer darf hinter dem Zeichen B-25 also keinen Pkw überholen, obwohl sein Fahrzeug selbst ein Zweirad ist; er darf aber ein anderes Motorrad ohne Beiwagen, ein Moped oder ein Fahrrad überholen, weil diese keine mehrspurigen Fahrzeuge oder überhaupt keine Kraftfahrzeuge sind. Das Verbot gilt bis zur nächsten Kreuzung oder bis zum Zeichen B-27 "Ende des Überholverbots". Eine häufige Falle ist die Überzeugung, dass ein schmales Fahrzeug "nicht überholt, sondern nur vorbeifährt" - das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) kennt eine solche Unterscheidung nicht.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 und 4 sowie § 32 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 2 Nr. 28 und 32 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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