Haben Sie in dieser Situation das Recht, das vorausfahrende Fahrzeug zu überholen, um den Bahnübergang möglichst schnell zu überqueren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie hinter einem dunklen Auto, das sich einem Bahnübergang mit Halbschranken nähert; rechts steht das Zeichen B-20 "STOP" mit dem Zusatzzeichen "Sygnalizacja uszkodzona" (Signalanlage defekt), die Halbschranken sind oben, und die Fahrbahn ist durch eine doppelte durchgezogene Linie geteilt. Sie dürfen das vorausfahrende Fahrzeug nicht überholen, um schneller über den Bahnübergang zu kommen. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet dem Fahrzeugführer, ein Fahrzeug auf einem Bahnübergang und unmittelbar davor zu überholen. Das Verbot hat keine Ausnahmen; "schneller darüberfahren" ist keine Rechtfertigung - gerade die Eile an Bahnübergängen tötet. Wenn Sie direkt vor den Gleisen überholen, fahren Sie auf den Fahrstreifen für die Gegenrichtung, und zwar an einer Stelle, an der das Fahrzeug vor Ihnen plötzlich anhalten kann, weil sein Fahrer einen Zug bemerkt - die Signalanlage ist hier defekt. Sie sind mit dem Manöver beschäftigt und sehen das zu spät, und es kann an Platz fehlen, um auf Ihren Fahrstreifen zurückzukehren. Dazu kommt das Zeichen B-20: Das dunkle Auto hält gleich vor den Gleisen an, und wenn Sie es überholen, würden Sie ohne Anhalten über den Bahnübergang fahren. Sie bleiben hinter ihm, halten an, wenn es anhält, und fahren erst über die Gleise, wenn es losfährt und auf der anderen Seite Platz ist.
Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 3 Nr. 3 sowie Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 21 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale