Łatweprawko
Frage Nr. 13609 1 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1

Darf ein Fahrzeugführer eine Person mit Mobilitätshilfe Gerät ziehen?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Die Frage betrifft das Ziehen einer Person, die eine Fortbewegungshilfe benutzt, zum Beispiel Inlineskates oder ein Skateboard, hinter einem Fahrzeug. Das ist dem Fahrzeugführer nicht erlaubt. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet dem Fahrzeugführer, hinter dem Fahrzeug den Fahrer eines Elektrorollers oder eines persönlichen Beförderungsgeräts (UTO), eine Person, die sich mit einer Fortbewegungshilfe bewegt, eine Person auf einem Schlitten oder einem ähnlichen Gerät, ein Tier oder eine Ladung zu ziehen. Fortbewegungshilfen sind Inlineskates, Rollschuhe, ein Skateboard, ein Tretroller ohne Motor und Ähnliches, die mit Muskelkraft angetrieben werden - eine Person darauf führt kein Fahrzeug, sie bewegt sich auf dem Gehweg oder dem Radweg mit einer Geschwindigkeit ähnlich wie ein Fußgänger und hat keine Möglichkeit, bei der Geschwindigkeit eines Autos sicher anzuhalten. Das Festhalten an einem Auto, das Ziehen an einem Seil oder das "Mitnehmen" eines Freundes auf dem Skateboard endet meist mit einem Sturz unter die Räder, weil schon ein Stein oder ein Loch reicht. Das Verbot umfasst auch Schlitten - das im Winter beliebte Ziehen von Schlitten hinter dem Auto ist eine Ordnungswidrigkeit und lebensgefährlich. Abschleppen darf man nur ein anderes Fahrzeug, nach den Regeln, die im Gesetz festgelegt sind.

Rechtsgrundlage: Art. 60 Abs. 2 Nr. 4 und Art. 2 Nr. 18a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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