Fahren Sie in dieser Situation in eine geschlossene Ortschaft ein?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie im Winter in ein Dorf; rechts steht eine weiße Tafel mit einer schwarzen Silhouette von Häusern - das Zeichen D-42 "geschlossene Ortschaft", und darunter B-33 "Geschwindigkeitsbegrenzung" auf 40 km/h. In dieser Situation fahren Sie in eine geschlossene Ortschaft ein. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-42 "geschlossene Ortschaft" die Einfahrt in eine geschlossene Ortschaft bedeutet und das Zeichen D-43 "Ende der geschlossenen Ortschaft" die Ausfahrt aus ihr. Ab diesem Zeichen gilt rund um die Uhr die im Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und hier senkt das Zeichen B-33 sie zusätzlich auf 40 km/h. Die Verordnung ergänzt, dass ein Verbotszeichen unter dem Zeichen D-42 bis zum Zeichen D-43 oder E-18a gilt, es sei denn, es wird vorher aufgehoben - die "Vierzig" gilt also im ganzen Dorf, und sie endet nicht an der nächsten Kreuzung. Man sollte D-42 von der grünen Tafel E-17a mit dem Namen der Ortschaft unterscheiden: Nur die weiße Tafel mit den Häusern schafft eine geschlossene Ortschaft im Sinne der Vorschriften über die Geschwindigkeit. Im Winter, auf Schnee, sind 40 km/h ohnehin die obere Grenze und kein Ziel.
Rechtsgrundlage: § 58 Abs. 3, § 15 Abs. 4 und § 27 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)