Informiert dieses Verkehrszeichen über eine Strecke, auf der die Fahrtgeschwindigkeit durch eingebaute Registergeräte kontrolliert und registriert wird?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie außerhalb der Stadt auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße); auf beiden Seiten stehen blaue Zeichen mit dem Symbol einer Kamera und von Fahrstreifen - D-51a "automatische Kontrolle der Durchschnittsgeschwindigkeit". Das Zeichen kündigt den Beginn eines Straßenabschnitts an, auf dem die Durchschnittsgeschwindigkeit durch eine fest installierte Aufzeichnungsanlage kontrolliert und aufgezeichnet wird. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-51a "automatische Kontrolle der Durchschnittsgeschwindigkeit" den Beginn eines Straßenabschnitts ankündigt, auf dem die Durchschnittsgeschwindigkeit durch eine fest installierte Aufzeichnungsanlage kontrolliert und aufgezeichnet wird, und dass das Zeichen D-51b über das Ende eines solchen Abschnitts informiert; das normale Zeichen D-51 "automatische Geschwindigkeitskontrolle" kündigt einen einzelnen Blitzer an. Die Abschnittskontrolle funktioniert anders als ein Blitzer: Kameras am Anfang und am Ende des Abschnitts lesen das Kennzeichen und die Durchfahrtszeit, und das System berechnet die Durchschnittsgeschwindigkeit - sie lässt sich nicht durch Bremsen vor der Kamera "austricksen", weil der ganze Abschnitt zählt, oft mehrere Kilometer lang. Hinter dem Zeichen fahren Sie auf dem ganzen Abschnitt bis zum Zeichen D-51b nicht schneller, als auf dieser Straße erlaubt ist. Es hilft nicht, einen Teil des Abschnitts besonders schnell zu fahren und später langsamer zu werden, wenn der Durchschnitt die Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Die Aufforderung wird per Post an den Eigentümer des Fahrzeugs geschickt.
Rechtsgrundlage: § 60b Abs. 1-3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale