Dürfen Sie in dieser Situation den Radfahrer überholen?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer schmalen, kurvigen Straße zwischen Bäumen, ohne markierte Fahrstreifen; vor Ihnen fährt ein Radfahrer auf einem Liegerad mit einer roten Fahne, die Straße biegt hinter ihm nach links ab, und die Sicht endet am Gebüsch. In dieser Situation dürfen Sie ihn nicht überholen. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer verpflichtet ist, sich vor dem Überholen insbesondere zu vergewissern, dass er ausreichende Sicht und genug Platz zum Überholen hat, ohne jemanden im Verkehr zu behindern, und beim Überholen eines Fahrrads einen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten. Auf einer so schmalen Fahrbahn bedeutet ein Meter Abstand, auf die linke Straßenhälfte zu fahren, und hinter der Kurve ist nicht zu sehen, ob ein Fahrzeug entgegenkommt - die erste Bedingung lässt sich also nicht erfüllen. Das dreirädrige Liegerad ist dabei niedrig und breit, und sein Fahrer fährt nah an der Mitte der Fahrbahn, was den nötigen Platz noch vergrößert. Sie bleiben in sicherer Entfernung hinter ihm, hupen nicht und warten, bis die Straße gerade wird und einen Abschnitt freigibt, der lang genug ist, um mit Reserve zu überholen und auf Ihre Seite zurückzukehren.
Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)