Łatweprawko
Frage Nr. 13085 3 Pkt. Grundfrage B

Darf man in dieser Situation umkehren, soweit man den anderen Verkehrsteilnehmern die Fahrt nicht behindert?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Stadt entlang von Straßenbahngleisen an eine Kreuzung mit Ampeln heran; die Ampel zeigt Grün, und rechts steht das Zeichen B-21 "Linksabbiegen verboten". Sie dürfen nicht wenden, selbst wenn Sie sich vergewissert hätten, dass Sie den Verkehr nicht behindern. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-21 "Linksabbiegen verboten" das Linksabbiegen und außerdem das Wenden verbietet; das Verbot gilt an der nächsten Kreuzung. Das Wenden an dieser Kreuzung ist also ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sicher ist und ob Sie niemanden stören - die Gewissheit, den Verkehr nicht zu behindern, ist eine Bedingung für erlaubtes Wenden dort, wo es überhaupt erlaubt ist, und kein Weg, das Zeichen zu umgehen. Dazu kommt das Verbot aus dem Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym), unter Bedingungen zu wenden, in denen das die Sicherheit des Verkehrs gefährden könnte, und die Gleise in der Fahrbahn und die Ampeln erhöhen das Risiko nur. Wenn Sie die Richtung ändern müssen, fahren Sie geradeaus und wenden an einer späteren Kreuzung, an der es kein Verbot gibt, oder Sie fahren um den Häuserblock.

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 6 Nr. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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