Łatweprawko
Frage Nr. 13082 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Dürfen Sie beim Geradeausfahren über die Kreuzung von besonderer Vorsicht absehen?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Stadt geradeaus an eine Kreuzung mit Ampeln heran; die Ampel zeigt Grün, vor Ihnen fährt ein Lkw. Wenn Sie geradeaus über die Kreuzung fahren, dürfen Sie nicht auf besondere Vorsicht verzichten. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer beim Heranfahren an eine Kreuzung verpflichtet ist, besondere Vorsicht walten zu lassen - unabhängig davon, ob er geradeaus fährt oder abbiegt, und ob er grünes Licht hat oder durch Verkehrszeichen Vorfahrt. Grünes Licht erlaubt die Einfahrt, garantiert aber nicht, dass sich alle anderen richtig verhalten: Jemand kann bei Rot aus der Querstraße einfahren, ein entgegenkommendes Fahrzeug kann nach links über Ihre Fahrlinie abbiegen, ein Fußgänger kann noch die Straße überqueren, obwohl er schon Rot hat, und ein Einsatzfahrzeug (mit Blaulicht und Martinshorn) kann mit eingeschalteten Signalen herankommen. Besondere Vorsicht bedeutet erhöhte Aufmerksamkeit und Bereitschaft zu schneller Reaktion: Sie schauen auf die Zufahrten links und rechts, auf die Fußgängerüberwege und auf den vorausfahrenden Lkw, der einen Teil der Kreuzung verdeckt, und Sie halten einen Sicherheitsabstand, bei dem Sie noch bremsen können, falls der Lkw plötzlich anhält. Der Verzicht auf diese Vorsicht bei Grün ist das häufigste Muster von Unfällen an Kreuzungen mit Ampeln.

Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 und Art. 2 Nr. 22 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 95 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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