Gilt die durch das Zeichen eingeführte Geschwindigkeitsbeschränkung nur bis zur nächsten Kreuzung bzw. Schienenkreuzung, soweit andere Zeichen es nicht anders regeln?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf einem eigenen Gleiskörper neben der Fahrbahn; am Gleiskörper steht das Zeichen A-14 "Baustelle" und darunter das Zeichen BT-1, das die Geschwindigkeit der Straßenbahn auf 10 km/h begrenzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung durch dieses Zeichen gilt bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Gleiskreuzung, sofern andere Zeichen nichts anderes vorschreiben - die Antwort JA.
Das Zeichen BT-1 verbietet dem Straßenbahnfahrer, der auf dem Gleis fährt, an dem es angebracht ist, die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten. Das Verbot gilt ab der Stelle, an der das Zeichen steht, bis zur nächsten Kreuzung (Gabelung) der Gleise oder bis zum Zeichen BT-2 "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung". Die Begrenzung endet also nicht zusammen mit der Baustelle - sie gilt bis zu dem genannten Punkt. Sie fahren nicht schneller als 10 km/h, bis die Begrenzung nicht mehr gilt.
Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 1 und 2 sowie § 82 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale