Soll man vor dem Zeichen "Vorrang für den Gegenverkehr" in jeder Situation anhalten?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in einer Ortschaft auf einer Straße und nähern sich einer engen Durchfahrt unter einer Eisenbahnbrücke; rechts stehen die Zeichen B-33 "Geschwindigkeitsbegrenzung" auf 30 km/h und B-31 "Vorfahrt für den Gegenverkehr". Vor dem Zeichen B-31 müssen Sie nicht in jeder Situation anhalten - nur dann, wenn ein Fahrzeug aus der Gegenrichtung kommt. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-31 "Vorfahrt für den Gegenverkehr" verbietet, in einen verengten Fahrbahnabschnitt einzufahren oder ihn zu betreten, wenn das die Fahrer, die sich auf diesem Abschnitt befinden oder sich ihm von der Gegenseite nähern, zum Anhalten zwingen würde. Das Zeichen schreibt also kein unbedingtes Anhalten vor wie B-20 - es schreibt vor, die Vorfahrt zu gewähren. Wenn die Engstelle frei ist und niemand aus der Gegenrichtung kommt, fahren Sie ohne Anhalten durch und verringern die Geschwindigkeit auf 30 km/h, gemäß dem Zeichen B-33; wenn aus der Gegenrichtung ein Fahrzeug kommt oder schon jemand in der Engstelle ist, halten Sie vor dem Zeichen an und warten, bis der Abschnitt frei ist. Auf der anderen Seite der Engstelle steht das Zeichen D-5, das den Fahrern dort die Vorfahrt gibt. Vor der Einfahrt schauen Sie weit in die Durchfahrt unter der Brücke hinein.
Rechtsgrundlage: § 25 und § 46 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 2 Nr. 23 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)