Dürfen Sie das Fahrzeug überholen, welches die linke Spur fährt?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren wir mit dem Moped auf einer Straße in der Stadt auf dem Fahrstreifen für den allgemeinen Verkehr - rechts ist ein Fahrstreifen mit der Aufschrift BUS - und auf dem linken Fahrstreifen neben uns fährt ein silbernes Auto; vor uns ist ein Fußgängerüberweg ohne Ampel, der mit den Zeichen D-6 gekennzeichnet ist. Sie haben nicht das Recht, das Auto auf dem linken Fahrstreifen zu überholen - die Antwort NEIN.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Überholen eines Fahrzeugs auf dem Fußgängerüberweg und direkt davor, außer an einem Überweg, an dem der Verkehr durch Ampeln oder einen Polizeibeamten geregelt wird. Vor diesem Überweg gibt es keine Ampel, deshalb ist das Überholen, auch auf der rechten Seite, verboten. Das Auto auf dem linken Fahrstreifen kann vor dem Überweg anhalten, um einen Fußgänger vorbeizulassen, den Sie nicht sehen - dann würden Sie direkt in ihn hineinfahren. Auch das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das angehalten hat, um einem Fußgänger Vorrang zu gewähren (Umfahren), ist verboten. Auf die Busspur (BUS) fahren Sie nicht, um das Auto zu umfahren.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)