Gilt das dargestellte Zeichen für Mopedfahrer?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto sieht man die Einfahrt in eine Straße in einer Kleinstadt, an der das Zeichen B-2 "Einfahrt verboten" steht. Das gezeigte Zeichen gilt für den Fahrer eines Mopeds - die Antwort JA.
Das Zeichen B-2 bedeutet ein Verbot für Fahrzeuge, von der Seite, auf der es steht, in die Straße oder Fahrbahn einzufahren; das Verbot gilt auch für Fußgängerkolonnen sowie für Reiter und Viehtreiber. Es umfasst alle Fahrzeuge, also auch das Moped, das leichte vierrädrige Kraftfahrzeug (Quad) und das Fahrrad, es sei denn, unter dem Zeichen ist ein Zusatzzeichen mit einer Ausnahme angebracht, zum Beispiel "Nie dotyczy rowerów" (Gilt nicht für Fahrräder). Meistens steht das Zeichen B-2 am Ende einer Einbahnstraße - die Einfahrt würde bedeuten, gegen die Fahrtrichtung zu fahren. Wenn Sie dorthin wollen, suchen Sie einen Umweg oder steigen vom Moped ab und schieben es als Fußgänger über den Gehweg.
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)