Sie möchten rechts abbiegen. Sind Sie dazu verpflichtet, dem von links kommenden Fahrzeug Vorfahrt zu geben?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße in einer Wohnsiedlung, an der auf beiden Seiten Autos parken, und kommen an eine Kreuzung ohne Zeichen, die die Vorfahrt regeln. Links steht ein rotes Auto, das einfahren will. Wenn Sie an einer gleichrangigen Kreuzung rechts abbiegen, müssen Sie dem Fahrzeug von links nicht die Vorfahrt gewähren - es hat Sie auf seiner rechten Seite. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, dem Fahrzeug von rechts die Vorfahrt zu gewähren, und wer links abbiegt, muss zusätzlich den entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren. Der Fahrer links sieht Sie auf seiner rechten Seite, also wartet er. Trotz Vorfahrt sind Sie besonders vorsichtig und vergewissern sich, dass er wirklich angehalten hat, denn die parkenden Autos schränken Ihnen beiden die Sicht ein.
Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)