Łatweprawko
Frage Nr. 1120 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Sie möchten links abbiegen. Sind Sie dazu verpflichtet, dem Fahrradfahrer Vorfahrt zu lassen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video nähern Sie sich einer Kreuzung, die mit dem Zeichen A-5 gekennzeichnet ist, also einer gleichrangigen Kreuzung, und von vorne kommt ein Radfahrer, der geradeaus fährt. Sie wollen links abbiegen, also kreuzen Sie seine Fahrlinie. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, und wer links abbiegt, gewährt dem Gegenverkehr, der geradeaus fährt, die Vorfahrt. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass ein Fahrzeugführer, der links abbiegt, einem Fahrzeug aus der Gegenrichtung, das geradeaus fährt oder rechts abbiegt, die Vorfahrt gewährt; es spielt keine Rolle, ob es ein Auto, ein Motorrad oder ein Fahrrad ist. Ein Radfahrer ist schmal und hinter einem entgegenkommenden Auto leicht zu übersehen, deshalb schauen Sie vor dem Abbiegen auf den ganzen Gegenfahrstreifen und nicht nur auf große Fahrzeuge.

Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 und Art. 2 Nr. 31 und 47 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 5 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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