Haben Sie als Straßenbahnführer beim Linksabbiegen an der mit diesem Zeichen ausgeschilderten Kreuzung Vorrang vor Kraftfahrzeugen?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto sehen wir das Zeichen A-5 "Kreuzung" - ein gelbes Dreieck mit einem schwarzen Kreuz. Wenn Sie als Straßenbahnfahrer an einer Kreuzung mit diesem Zeichen links abbiegen, haben Sie Vorfahrt vor Kraftfahrzeugen - die Antwort JA.
Das Zeichen A-5 warnt vor einer Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist. Autos gewähren dort Fahrzeugen von rechts die Vorfahrt, aber die Straßenbahn als Schienenfahrzeug hat Vorfahrt vor anderen Fahrzeugen, egal von welcher Seite diese kommen. Das gilt auch beim Linksabbiegen - Autos aus der Gegenrichtung müssen die Straßenbahn durchlassen. Gegenüber einer anderen Straßenbahn gilt diese Vorfahrt jedoch nicht, und Fußgängern auf dem Überweg gewähren Sie immer Vorrang. An einer solchen Kreuzung sind Sie besonders vorsichtig, weil Autofahrer oft die Vorfahrt der Straßenbahn vergessen.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1-2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)