Łatweprawko
Frage Nr. 11085 1 Pkt. Fachfrage A

Falls der Landrat einen Verwaltungsbescheid über den Einbehalt des Führerscheins Klasse A für 3 Monate erteilte, dann - da die Mitführpflicht des Führerscheins während der Motorradfahrt nicht besteht -

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Richtige Antwort

C. dürfen Sie während der Einbehaltszeit kein Motorrad fahren.

Erklärung

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