Darf man in dieser Situation beim Lenken eines Motorfahrzeuges ausschließlich Begrenzungslicht benutzen?
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NEIN
Erklärung
Es ist Nacht, die Straße ist durch Straßenlaternen beleuchtet und die Sicht ist gut, aber das ändert die Regel nicht: Ein fahrendes Auto fährt mit Abblendlicht. Das Standlicht (Positionsleuchten) allein beleuchtet die Straße nicht und dient nur dazu, ein stehendes Fahrzeug kenntlich zu machen. Die Fahrt nur mit Standlicht ist deshalb verboten.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, während der Fahrt bei normalen Sichtverhältnissen das Abblendlicht zu benutzen; am Tag kann man es durch das Tagfahrlicht ersetzen, und nachts auf einer unbeleuchteten Straße kann man das Fernlicht dazuschalten. Das Standlicht ist für das Halten und Parken bei unzureichender Sicht vorgesehen. Ein Fahrer, der nachts nur mit Standlicht fährt, ist schlecht zu sehen und sieht selbst die Fußgänger nicht - das ist eine häufige Unfallursache.
Rechtsgrundlage: Art. 51 Abs. 1-3 und Art. 52 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)