Wenn man an dieser Bushaltestelle vorbeifährt, soll man besonders vorsichtig sein?
Richtige Antwort zeigen
Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße in der Stadt, fahren an einem Fußgängerüberweg vorbei, und weiter vorne rechts an der Fahrbahn steht das Wartehäuschen einer Bushaltestelle, gekennzeichnet mit dem Zeichen D-15 und einer Zickzacklinie; an der Haltestelle steht kein Bus. Die Vorschriften verlangen keine besondere Vorsicht, wenn Sie an einer normalen Bushaltestelle am Gehweg vorbeifahren - die Antwort NEIN.
Die Pflicht zur besonderen Vorsicht betrifft eine Haltestelle, die nicht an einem Gehweg (droga dla pieszych) liegt, zum Beispiel in der Mitte der Fahrbahn, von wo aus die Fahrgäste über die Fahrbahn gehen; diese Haltestelle liegt am Gehweg. An einer Bushaltestelle entstehen besondere Pflichten erst dann, wenn der Bus mit dem Blinker anzeigt, dass er in den fließenden Verkehr einfahren will (włączanie się do ruchu) - in einer geschlossenen Ortschaft müssen Sie ihm das ermöglichen. Das heißt nicht, dass Sie gedankenlos fahren dürfen: Normale Vorsicht und die Beobachtung des Gehwegs gelten weiterhin, weil jemand aus dem Wartehäuschen laufen kann. Die Zickzacklinie ist die Markierung P-17 (Haltestellenlinie), die die Stelle der Haltestelle kennzeichnet - auf ihrer ganzen Länge dürfen andere Fahrzeuge nicht halten.
Rechtsgrundlage: Art. 18 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 6 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 90 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale