Łatweprawko
Frage Nr. 1092 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Zeigt das unter diesem Verkehrzeichen angebrachte Schild die Länge des Fahrbahnabschnittes an, für den dieses Verbot gilt?

Zeigt das unter diesem Verkehrzeichen angebrachte Schild die Länge des Fahrbahnabschnittes an, für den dieses Verbot gilt?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Rechts an der Straße steht das Zeichen B-36 "Halteverbot" und darunter ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift "100 m" und Pfeilen nach oben - das ist T-20. Dieses Zusatzzeichen gibt die Länge des Fahrbahnabschnitts an, auf dem das Verbot gilt. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt, dass das Zusatzzeichen T-20 unter einem Verbotszeichen die Länge des Fahrbahnabschnitts angibt, auf dem das Verbot gilt, und T-21 die Entfernung vom Zeichen bis zu der Stelle, ab der das Verbot gilt. Sie können sie leicht unterscheiden: T-20 hat zwei Pfeile nach oben und eine Zahl dazwischen, T-21 ist nur eine Aufschrift mit der Entfernung. Hier dürfen Sie auf den 100 m hinter dem Zeichen nicht halten, es sei denn, die Verkehrslage zwingt Sie dazu, zum Beispiel ein Stau.

Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 5 Nr. 1 sowie § 28 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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