Haben Sie in dieser Situation die Pflicht, dem von links angefahren kommenden Fahrzeug, die Vorfahrt zu geben?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einen Kreisverkehr zu, der mit den Zeichen C-12 "Kreisverkehr" und A-7 "Vorfahrt gewähren" gekennzeichnet ist. Von links kommt im Kreisverkehr ein Auto. Wer schon im Kreisverkehr fährt, hat Vorfahrt vor dem, der einfährt, also müssen Sie ihn vorbeilassen. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen C-12 zusammen mit A-7 die Vorfahrt des Fahrzeugführers bedeutet, der sich bereits auf der Kreuzung befindet, vor dem, der in sie einfährt. Im Kreisverkehr fährt man nach rechts um die Mittelinsel herum, deshalb kommen die Fahrzeuge immer von Ihrer linken Seite. Bevor Sie einfahren, schauen Sie nach links und warten auf eine Lücke; Sie halten nur dann an, wenn es nötig ist.
Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)