Dürfen Sie in dieser Situation rechts abbiegen?
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Richtige Antwort
JA
Erklärung
Auf dem Foto nähern wir uns hinter zwei Autos einer Kreuzung; an der Ampel über unserem Fahrstreifen und am rechten Fahrbahnrand leuchtet volles grünes Licht, über den linken Fahrstreifen leuchten grüne Pfeile nach links an Richtungsampeln, und über der Ampel am Fahrbahnrand stehen die Zeichen A-7 und D-6. In dieser Situation darf man rechts abbiegen - die Antwort JA.
Grünes Licht der Ampel S-1 bedeutet die Erlaubnis, hinter die Ampel zu fahren, von unserem Fahrstreifen aus geradeaus und nach rechts (das Linksabbiegen regeln hier eigene Ampeln mit Pfeilen). Wenn die Ampel in Betrieb ist, gehen Lichtzeichen den Verkehrszeichen vor, die die Vorfahrt regeln, also gilt das Zeichen A-7 erst, wenn die Ampel ausgeschaltet ist. Beim Rechtsabbiegen sind Sie aber besonders vorsichtig: Sie gewähren den Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren, in die Sie einfahren, Vorrang und den Radfahrern, die geradeaus fahren, die Vorfahrt. Grünes Licht erlaubt die Einfahrt auch nicht, wenn hinter der Kreuzung kein Platz ist oder Sie Fußgängern das Verlassen der Fahrbahn erschweren würden.
Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1, Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 1a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 95 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 sowie § 97 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale