Sollen Sie in dieser Situation besonders vorsichtig sein?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto nähern wir uns einer Kreuzung mit einem Fußgängerüberweg; am Mast rechts steht eine Ampel, darüber das Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße", und über der Fahrbahn hängt eine zweite Ampel. An den Ampeln leuchten gleichzeitig rotes und gelbes Licht. In dieser Situation sind Sie verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein - die Antwort JA.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet jeden Fahrzeugführer, der sich einer Kreuzung nähert, zu besonderer Vorsicht - das gilt auch für Kreuzungen mit Ampeln. Rot und Gelb kündigen an, dass gleich Grün aufleuchtet, aber in diesem Moment können noch Fußgänger auf dem Überweg sein und auf der Kreuzung Fahrzeuge aus der Richtung, die Grün hatte. Wenn Sie Grün bekommen, erlaubt dieses Lichtzeichen die Einfahrt nicht, wenn Sie Fußgängern das Verlassen der Fahrbahn erschweren würden oder die Kreuzung vor dem Ende des grünen Lichts nicht verlassen könnten. Deshalb schauen Sie sich beim Losfahren um, lassen verspätete Fußgänger vorbei und fahren nicht ein, wenn hinter der Kreuzung kein Platz ist.
Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 und Art. 2 Nr. 22 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 95 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale