Łatweprawko
Frage Nr. 10834 2 Pkt. Fachfrage DD1

Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

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Richtige Antwort

B. ein seine Fahrerlaubnis bestätigendes Dokument, anders als der im Inland ausgestellte Führerschein.

Erklärung

Die Frage betrifft das Dokument, das ein Fahrzeugführer mit einem in Polen registrierten Fahrzeug bei sich haben muss. Er muss ein Dokument über die Fahrerlaubnis haben, das kein im Inland ausgestellter Führerschein ist - Antwort B.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet dazu, ein Dokument über die Fahrerlaubnis bei sich zu haben und vorzuzeigen, das kein im Inland ausgestellter Führerschein ist, wenn der Fahrzeugführer keinen polnischen Führerschein besitzt - zum Beispiel einen ausländischen Führerschein. Ein solches Dokument muss man vorzeigen, weil seine Daten nicht im polnischen Fahrerregister stehen. Antwort A ist zu weit - sie umfasst auch den polnischen Führerschein, den man nicht mitführen muss. Das Dokument, das die Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr bestätigt (Antwort C), muss der Fahrer eines in Polen registrierten Fahrzeugs ebenfalls nicht bei sich haben, weil die Polizei die Fahrzeugdaten im zentralen Fahrzeugregister (centralna ewidencja pojazdów) prüft.

Rechtsgrundlage: Art. 38 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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