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Frage Nr. 11029 1 Pkt. Fachfrage A

Das Zulassungsdokument für ein Motorrad ist:

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Richtige Antwort

A. der Fahrzeugschein

Erklärung

Die Frage betrifft das Dokument, mit dem ein Motorrad zum Verkehr zugelassen ist. Das ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) - Antwort A.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass das Dokument, das die Zulassung eines Kraftfahrzeugs (pojazd samochodowy) zum Verkehr bestätigt - also auch eines Motorrads -, der Fahrzeugschein oder die vorläufige Zulassung (pozwolenie czasowe) ist, die der Starost (Leiter der Kreisverwaltung, starosta) zusammen mit den legalisierten Kennzeichen ausstellt. Der Führerschein (Antwort B) bestätigt die Fahrerlaubnis des Fahrers und nicht die Zulassung des Fahrzeugs; der Personalausweis (Antwort C) bestätigt nur die Identität. Der Fahrzeugschein enthält die Daten des Fahrzeugs und des Eigentümers sowie den Termin der nächsten technischen Untersuchung - erst eine aktuelle Untersuchung und eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (OC) sorgen dafür, dass das Motorrad legal fährt. Seit 2018 müssen Sie den Fahrzeugschein nicht mitführen, weil der Polizeibeamte ihn im Zentralen Fahrzeugregister (Centralna Ewidencja Pojazdów) prüft. Das Dokument existiert aber, und bei einem Mangel am Fahrzeug kann es elektronisch "einbehalten" werden - dann darf man mit dem Fahrzeug, abgesehen von einer eventuellen Erlaubnis in der Quittung für höchstens 7 Tage, nicht fahren, bis der Mangel beseitigt und die technische Untersuchung durchgeführt ist.

Rechtsgrundlage: Art. 71 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); Art. 38 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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