Łatweprawko
Frage Nr. 10814 2 Pkt. Fachfrage DD1

Der Transport auf dem PkW-Rücksitz eines mit Sicherheitsgurten festgehaltenen Kindes ist:

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Richtige Antwort

A. zulässig, wenn das Kind wenigstens 135 cm groß ist und keine Möglichkeit besteht, ihm einen für seine Größe und sein Gewicht passenden Kindersitz zu besorgen.

Erklärung

Die Frage betrifft die Beförderung eines Kindes auf dem Rücksitz eines Pkw, das nur mit dem Sicherheitsgurt gesichert ist. Das ist erlaubt, wenn das Kind mindestens 135 cm groß ist und man ihm wegen seiner Größe und seines Gewichts keinen Kindersitz bereitstellen kann - Antwort A.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt es, in einem Fahrzeug der Klassen M1, N1, N2 und N3 auf dem Rücksitz ein Kind mit mindestens 135 cm Körpergröße zu befördern, das mit dem Sicherheitsgurt gesichert ist, wenn man wegen des Gewichts und der Größe des Kindes keinen Kindersitz und keine andere Rückhalteeinrichtung bereitstellen kann. Es ist also nicht absolut verboten (Antwort B). Die Grenze liegt bei 135 cm, nicht bei 125 cm (Antwort C). Auf dem Vordersitz gilt eine strengere Regel: Ein Kind unter 150 cm darf nur in einem Kindersitz oder einer anderen Rückhalteeinrichtung fahren. Der Gurt soll über das Schlüsselbein und die Hüfte verlaufen, nicht über den Hals und den Bauch.

Rechtsgrundlage: Art. 39 Abs. 3b und Art. 45 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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