Łatweprawko
Frage Nr. 10818 2 Pkt. Fachfrage DD1

Die Einbehaltsquittung des im Inland ausgestellten Führerscheins wegen der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit durch den Fahrer um mehr als 50 km/h in geschlossener Ortschaft berechtigt zur Fahrzeugführung

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Richtige Antwort

C. 24 Stunden vom Einbehalt.

Erklärung

Die Frage betrifft die Quittung (pokwitowanie) über die Einbehaltung des Führerscheins wegen einer Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h in einer geschlossenen Ortschaft. Diese Quittung berechtigt 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einbehaltung zum Fahren eines Fahrzeugs - Antwort C.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Polizeibeamten, einen im Inland ausgestellten Führerschein gegen Quittung einzubehalten, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer geschlossenen Ortschaft um mehr als 50 km/h überschritten wurde, und eine solche Quittung berechtigt 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einbehaltung zum Fahren eines Fahrzeugs. Diese Zeit reicht, um nach Hause zu fahren oder das Fahrzeug abzustellen. Die Frist von 7 Tagen (Antwort A) gilt unter anderem für eine Quittung, die wegen des Ablaufs der Gültigkeit des Führerscheins ausgestellt wurde, und 72 Stunden (Antwort B) ergeben sich nicht aus dieser Vorschrift. Danach erlässt der Starost (Leiter der Kreisverwaltung, starosta) eine Entscheidung über die Einbehaltung des Führerscheins für 3 Monate.

Rechtsgrundlage: Art. 135 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a sowie Abs. 4 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); Art. 102 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 1c des Gesetzes über Fahrzeugführer (ustawa o kierujących pojazdami)

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