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Frage Nr. 10813 2 Pkt. Fachfrage DD1

Falls in einem PkW auf dem Rücksitz zwei Kinder in Kindersitzen transportiert werden und keine technische Möglichkeit für die Montage eines dritten Kindersitzes besteht, dann

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Richtige Antwort

B. darf ein drittes Kind transportiert werden, wenn es wenigstens 3 Jahre alt ist und mit Hilfe des Sicherheitsgurts befestigt wurde.

Erklärung

Die Frage betrifft die Beförderung eines dritten Kindes auf dem Rücksitz eines Pkw, wenn zwei Kinder in Kindersitzen fahren und sich ein dritter Kindersitz nicht montieren lässt. Das dritte Kind darf mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt fahren, wenn es mindestens 3 Jahre alt ist - Antwort B.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt es, in einem Pkw oder in einem Lkw der Klasse N1 auf dem Rücksitz ein drittes Kind im Alter von mindestens 3 Jahren zu befördern, das mit dem Sicherheitsgurt gesichert ist, wenn zwei Kinder in Kindersitzen fahren und sich ein dritter Kindersitz nicht einbauen lässt. Das Verbot ist also nicht absolut (Antwort A), und die Grenze ist das Alter von 3 Jahren, nicht von 5 Jahren (Antwort C). Die Ausnahme gilt nur, wenn der dritte Kindersitz physisch keinen Platz hat - wenn er passt, muss man ihn benutzen. Die Ausnahme gilt nicht für ein Kind unter 3 Jahren - im Pkw muss es in einem Kindersitz fahren, weil der Gurt für Erwachsene es schwer verletzen könnte.

Rechtsgrundlage: Art. 39 Abs. 3 und 3c sowie Art. 45 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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