Łatweprawko
Frage Nr. 10757 1 Pkt. Fachfrage B
Bild zur Frage: Dürfen Sie auf ausgezeichneten Parkflächen für Behinderte parken, wenn Ihr Parkschein nicht mehr gültig ist?

Dürfen Sie auf ausgezeichneten Parkflächen für Behinderte parken, wenn Ihr Parkschein nicht mehr gültig ist?

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Richtige Antwort

C. Nein.

Erklärung

Auf dem Foto ist ein Parkplatz an Wohnblöcken mit zwei Stellplätzen zu sehen, die mit der Markierung P-24 und dem Zusatzzeichen T-29 für Fahrzeuge von Personen mit Behinderung gekennzeichnet sind. Die Frage betrifft das Parken, wenn der Parkausweis des Fahrers nicht mehr gültig ist. Das Parken ist nicht erlaubt - Antwort C.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass eine Person mit Behinderung, die einen Parkausweis besitzt und ein Fahrzeug führt, das mit diesem Ausweis gekennzeichnet ist, bestimmte Zeichen, die den Verkehr oder das Parken verbieten, nicht beachten muss. Der Ausweis wird so hinter die Windschutzscheibe gelegt, dass seine Nummer und sein Gültigkeitsdatum gelesen werden können. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass der mit der Markierung P-24 gekennzeichnete Stellplatz für Fahrzeuge solcher Personen bestimmt ist. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass der Parkausweis nach Ablauf seiner Gültigkeitsfrist ungültig wird. Das Gültigkeitsdatum soll gerade deshalb sichtbar sein, damit der Kontrolleur es prüfen kann. Keine Vorschrift gibt nach dem Ablauf eine Übergangsfrist von 7 oder 14 Tagen; die Antworten A und B sind erfunden. Eine Person, deren Ausweis abgelaufen ist, muss einen neuen beantragen und parkt bis dahin auf normalen Plätzen. Der Ausweis wird für höchstens 5 Jahre ausgestellt, deshalb muss man auf seine Frist achten.

Rechtsgrundlage: Art. 8 Abs. 1, 3, 5c und 5e Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 92 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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