Darf man in der Situation rechts abbiegen, ohne vor der Ampel anzuhalten?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt auf eine Kreuzung mit Ampeln zu und wollen rechts abbiegen; die Ampel zeigt rotes Licht, und darunter leuchtet ein grüner Pfeil nach rechts; über den Fußgängerüberweg geht ein Fußgänger. Sie dürfen nicht rechts abbiegen, ohne vor der Ampel anzuhalten. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das rote Licht der Ampel S-2 zusammen mit einem Signal in Form eines grünen Pfeils bedeutet, dass das Abbiegen in die Richtung des Pfeils in die nächste Fahrbahn an der Kreuzung erlaubt ist - unter der Bedingung, dass der Fahrzeugführer vor der Ampel anhält und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Der grüne Pfeil ist also eine "bedingte" Erlaubnis: zuerst vollständig anhalten, dann prüfen, ob Sie niemandem den Weg abschneiden, und erst dann abbiegen. Sie halten vor der Haltelinie oder vor der Ampel an, schauen nach links auf die Fahrzeuge, die auf der Querstraße bei Grün fahren, auf die Fußgänger auf dem Überweg hinter der Ecke - auch sie haben Grün - und auf Radfahrer; Sie fahren los, wenn Ihre Fahrt niemanden zum Bremsen oder Anhalten zwingt.
Rechtsgrundlage: § 96 Abs. 1 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale