Wird das nächste Signal dir verbieten, in die Kreuzung einzufahren?
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NEIN
Erklärung
Der Polizeibeamte, der den Verkehr regelt, steht mit dem Rücken zu Ihnen (Sie sehen seinen Rücken), also ist Ihre Richtung gesperrt, und er hat gerade einen Arm nach oben gehoben. Der gehobene Arm kündigt einen Wechsel des Signals an - er wirkt wie gelbes Licht. Für Sie als Fahrer, für den der Verkehr gesperrt war, bedeutet das, dass das nächste Signal die Einfahrt erlauben wird. Sie fahren aber nicht sofort los: Der gehobene Arm ist noch keine Erlaubnis, sondern nur eine Warnung vor dem Wechsel.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt, dass das Heben des Arms nach oben durch die Person, die den Verkehr regelt, einen bevorstehenden Wechsel des bisher gegebenen Signals bedeutet. Für Verkehrsteilnehmer, für die der Verkehr gesperrt war, heißt das, dass gleich ein Signal gegeben wird, das die Einfahrt erlaubt, und für diejenigen, für die der Verkehr freigegeben war, dass gleich ein Signal kommt, das die Einfahrt verbietet. Sie warten, bis sich der Polizeibeamte mit der Seite zu Ihnen dreht.
Rechtsgrundlage: § 108 Abs. 3 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale