Bist du in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, ausschließlich rechts abzubiegen?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie in der Stadt auf eine Kreuzung zu; rechts stehen die Zeichen C-8 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links", D-21 "Krankenhaus" und D-6, und gegenüber sieht man das Zeichen B-2 "Einfahrt verboten". Sie sind nicht verpflichtet, ausschließlich rechts abzubiegen - Sie dürfen auch links abbiegen. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen C-8 den Fahrzeugführer verpflichtet, in die Richtung der Pfeile zu fahren, also nach rechts oder nach links, und dass es an der nächsten Kreuzung gilt. Das Geradeausfahren schließt zusätzlich das Zeichen B-2 an der gegenüberliegenden Straße aus. Sie wählen die Richtung rechtzeitig, zeigen sie mit dem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) an und gewähren vor dem Abbiegen den Fußgängern auf dem Überweg den Vorrang.
Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 sowie § 17 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale