Sollen Sie in der dargestellten Situation der links blinkenden Straßenbahn Vorrang geben?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie bei Grün geradeaus auf einer Vorfahrtsstraße über eine Kreuzung mit Ampeln; rechts an der Fahrbahn verlaufen Gleise, und eine Straßenbahn auf diesen Gleisen biegt links ab, quer über Ihre Fahrlinie, und zeigt diese Absicht an. An einer Kreuzung, an der der Verkehr durch Lichtzeichen geregelt wird, gewährt die abbiegende Straßenbahn den Geradeausfahrenden die Vorfahrt, deshalb müssen Sie ihr nicht die Vorfahrt gewähren. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass der Führer eines Schienenfahrzeugs, der an einer Kreuzung mit Verkehr, der durch Lichtzeichen geregelt wird, abbiegt, die Kreuzung verlassen darf, wenn er den Verkehrsteilnehmern, die geradeaus fahren, die Vorfahrt gewährt. Das ist eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, dass die Straßenbahn Vorfahrt hat, egal von welcher Seite sie kommt. Sie fahren geradeaus, beobachten aber den Straßenbahnfahrer - eine Straßenbahn braucht viele Meter, um anzuhalten.
Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)