Łatweprawko
Frage Nr. 10081 2 Pkt. Fachfrage B

Ist es zulässig, an einer festen Verbindung ein Fahrzeug mit defekter Lenkung abzuschleppen?

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Richtige Antwort

A. Nein.

Erklärung

Die Frage betrifft das Abschleppen eines Fahrzeugs mit defekter Lenkung an einer starren Verbindung. Ein solches Abschleppen ist nicht zulässig - Antwort A - weder außerhalb geschlossener Ortschaften (B) noch in geschlossenen Ortschaften (C).

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Abschleppen eines Fahrzeugs mit defekter Lenkung oder defekten Bremsen, es sei denn, die Art des Abschleppens macht ihre Benutzung unnötig. Bei einer starren Verbindung, also mit einer Abschleppstange, rollt das abgeschleppte Fahrzeug auf allen Rädern und muss weiter gelenkt werden - sein Fahrer lenkt, um der Fahrlinie des abschleppenden Fahrzeugs zu folgen, also wird die Lenkung benutzt. Die starre Verbindung erspart nur einen Teil des Bremsens: Das Gesetz verlangt im abgeschleppten Fahrzeug an einer starren Verbindung mindestens eine funktionierende Bremsanlage und an einer flexiblen Verbindung zwei. Ein Auto mit defekter Lenkung kann nur so transportiert werden, dass seine gelenkten Räder nicht auf der Straße rollen - auf einem Abschleppwagen mit Ladefläche oder an einem Abschleppwagen mit angehobener Vorderachse. Der Versuch, ein solches Auto an einer Stange abzuschleppen, würde damit enden, dass es in der ersten Kurve geradeaus fährt und beide Fahrzeuge in den Graben oder auf den Fahrstreifen für den Gegenverkehr zieht.

Rechtsgrundlage: Art. 31 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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