Łatweprawko
Lichtzeichen

S-1 Signalgeber mit Signalen zur Verkehrsregelung

Was es bedeutet

Der grundlegende Signalgeber mit drei Kammern. Grün: Sie dürfen den Signalgeber passieren, aber nicht einfahren, wenn Sie die Kreuzung vor dem Signalwechsel nicht räumen könnten oder den Verkehr behindern würden. Gelb: Einfahrverbot, es sei denn, das Anhalten würde eine Vollbremsung erfordern. Rot: Einfahrverbot. Rot mit Gelb: Einfahrverbot, gleich kommt Grün. Gelb blinkend: die Anlage ist außer Betrieb, es gelten die Zeichen.

In der Prüfung

Grün bedeutet keinen unbedingten Vorrang: beim Abbiegen geben Sie Fußgängern auf dem Überweg Vorrang, beim Linksabbiegen auch dem Gegenverkehr, der geradeaus fährt oder rechts abbiegt.

Rechtsgrundlage: § 95 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung über Verkehrszeichen und Signale (Dz.U. 2019 poz. 2310 in der geltenden Fassung).

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