S-1 Signalgeber mit Signalen zur Verkehrsregelung
Was es bedeutet
Der grundlegende Signalgeber mit drei Kammern. Grün: Sie dürfen den Signalgeber passieren, aber nicht einfahren, wenn Sie die Kreuzung vor dem Signalwechsel nicht räumen könnten oder den Verkehr behindern würden. Gelb: Einfahrverbot, es sei denn, das Anhalten würde eine Vollbremsung erfordern. Rot: Einfahrverbot. Rot mit Gelb: Einfahrverbot, gleich kommt Grün. Gelb blinkend: die Anlage ist außer Betrieb, es gelten die Zeichen.
Grün bedeutet keinen unbedingten Vorrang: beim Abbiegen geben Sie Fußgängern auf dem Überweg Vorrang, beim Linksabbiegen auch dem Gegenverkehr, der geradeaus fährt oder rechts abbiegt.