Fährt man beim Linksabbiegen an der nächsten Kreuzung in eine Sackgasse?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie am Stadtrand auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße), rechts an einem Wald entlang; vor der Kreuzung steht ein blaues Zeichen mit einem Straßenschema, auf dem die Seitenstraße nach links mit einem roten Balken endet - D-4b "Einfahrt in eine Straße ohne Durchfahrt". Wenn Sie an der nächsten Kreuzung links abbiegen, fahren Sie in eine Straße ohne Durchfahrt. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-4b "Einfahrt in eine Straße ohne Durchfahrt" bedeutet, dass die Straße hinter der Kreuzung auf der auf dem Zeichen gezeigten Seite eine Straße ohne Durchfahrt ist, und das Zeichen D-4a "Straße ohne Durchfahrt" bedeutet den Beginn einer solchen Straße. Das Symbol auf dem Zeichen lesen Sie wie eine Karte: Die dicke Linie ist die Straße, auf der Sie fahren, die Abzweigung ist die Querstraße, und der rote Querbalken an ihrem Ende bedeutet, dass es dort nicht weitergeht. Hier führt die Abzweigung nach links, daher fahren Sie beim Linksabbiegen in eine Sackgasse und müssen wenden oder rückwärtsfahren. Das Zeichen ist ein Hinweiszeichen - es verbietet die Einfahrt nicht, aber es erspart Ihnen Umwege. Wenn unter dem Zeichen ein Zusatzzeichen mit einem Fahrradsymbol und der Aufschrift "Nie dotyczy" (gilt nicht für) steht, bedeutet das, dass man dort mit dem Fahrrad durchfahren kann, auch wenn das mit dem Auto nicht geht.
Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 1-3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale