Wirst du in der abgebildeten Situation darüber informiert, dass bereits eine Vorfahrtsstraße beginnt?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto steht rechts das Zeichen D-2 "Ende der Vorfahrtsstraße" - eine gelbe Raute, die mit einem schwarzen Streifen durchgestrichen ist - und darunter das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren". Sie werden nicht über den Beginn einer Vorfahrtsstraße informiert, sondern über ihr Ende. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-2 das Ende der Vorfahrtsstraße bedeutet und dass der Beginn oder die Fortsetzung einer solchen Straße durch das nicht durchgestrichene Zeichen D-1 gekennzeichnet wird. Das Zeichen A-7 unter D-2 kündigt an, dass Sie an der nächsten Kreuzung die Vorfahrt gewähren müssen. Ab dieser Stelle ändert sich Ihre Rolle: Sie werden langsamer und bereiten sich darauf vor, vor der Kreuzung anzuhalten.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 und 3 sowie § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale