Łatweprawko
Frage Nr. 9434 3 Pkt. Grundfrage B

Wenn Sie in dieser Situation hinter dem sichtbaren Zeichen links abbiegen, verlassen Sie die Vorfahrtsstraße?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in einer Wohnsiedlung mit Wohnblöcken eine Straße entlang und nähern sich einer Kreuzung, an der die Straße nach links abbiegt; rechts steht das Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße" mit dem Zusatzzeichen T-6a, auf dem die dicke Linie der Vorfahrtsstraße nach links abbiegt und die dünne geradeaus verläuft; weiter unten steht das Zeichen B-5 mit einem Zusatzzeichen. Wenn Sie hinter dem sichtbaren Zeichen nach links fahren, verlassen Sie die Vorfahrtsstraße nicht. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-1 den Beginn oder die Fortsetzung einer Vorfahrtsstraße bedeutet, und das Zusatzzeichen T-6a darunter zeigt den tatsächlichen Verlauf dieser Straße über die Kreuzung: Die dicke Linie ist die Vorfahrtsstraße, die dünnen sind die untergeordneten Straßen. Da die dicke Linie nach links abbiegt, bleiben Sie beim Fahren nach links auf der Vorfahrtsstraße; der Fahrer, der geradeaus fährt, verlässt sie und fährt auf eine untergeordnete Straße. Ein solches "Abbiegen" ist kein normales Linksabbiegen gegenüber den Fahrzeugen aus der Gegenrichtung, weil diese auf einer untergeordneten Straße kommen und Ihnen die Vorfahrt gewähren - das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt jedoch, die Richtungsänderung mit dem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) anzuzeigen und besonders vorsichtig zu sein. Deshalb lesen Sie immer das Zusatzzeichen T-6a und nicht nur das Zeichen darüber.

Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Vorfahrt
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