Warnt Sie in dieser Situation das präsentierte Schild die auf einer Einbahnstraße fahrenden Fahrzeuge vor einer Stelle, wo der Gegenverkehr beginnt?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße). Ihre Fahrbahn hat nur eine Fahrtrichtung, links sind eine Schutzplanke und ein Grünstreifen; auf beiden Seiten der Fahrbahn stehen gelbe Dreiecke mit zwei Pfeilen in entgegengesetzte Richtungen - die Zeichen A-20 "Fahrbahnabschnitt mit Verkehr in beide Richtungen". Diese Zeichen warnen Fahrer auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung vor der Stelle, an der der Verkehr in beide Richtungen beginnt. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen A-20 "Fahrbahnabschnitt mit Verkehr in beide Richtungen" Fahrer auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung vor der Stelle warnt, an der der Verkehr in beide Richtungen beginnt; ein Zeichen auf der linken Seite der Fahrbahn wiederholt das Zeichen auf der rechten Seite. Diese Situation treffen Sie am häufigsten auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen, auf der gebaut wird: Wenn eine Fahrbahn gesperrt ist, wird ihr Verkehr auf die andere verlegt. Dann kommen auf einer Fahrbahn, auf der bisher alle in dieselbe Richtung gefahren sind, plötzlich Autos entgegen. Ein Fahrer, der das nicht bemerkt, kann auf den linken Fahrstreifen fahren, direkt vor ein entgegenkommendes Fahrzeug. Hinter dem Zeichen A-20 halten Sie sich rechts, überholen nicht, ohne sich zu vergewissern, dass der linke Fahrstreifen nicht für den Gegenverkehr bestimmt ist, und achten auf die Fahrbahnmarkierungen - gelbe Linien bedeuten eine vorübergehende Verkehrsführung.
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 2, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 85 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale